Ja. Laut EU-Verordnung sind alle Zeiten eines Lenkers lückenlos zu dokumentieren - vorzugsweise auf seiner Fahrerkarte. Ist das nicht möglich, so muss der Fahrer mit anderen Kontrollmitteln die letzten 28 Tage bei sich mitführen und belegen können.
Mit dem «?» werden Zeitbereiche gekennzeichnet, die mit anderen Dokumenten wie z.B. Tachoscheiben, Arbeitsrapporten, Zeiterfassungssystemen etc. belegt werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 definiert dazu im Artikel 34 Absatz (7) wie folgt: "Der Fahrer gibt in den digitalen Tachographen das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet." Es muss somit immer das Landessymbol bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eingegeben werden, auch wenn sich das Land nicht geändert hat und/oder die Fahrerkarte über Nacht im Gerät geblieben ist. Eine Regelung, nach der das Landessymbol nur einzugeben ist, wenn sich das Land geändert hat, ist aus den gesetzlichen Vorschriften nicht abzuleiten.
Als Erstes bestellen Sie eine neue Fahrerkarte. Bei Fahrtbeginn und beim Ende der Tätigkeit mit dem Fahrzeug ist je ein Tagesausdruck zu erstellen. Dieser muss auf der Rückseite korrekt mit den fehlenden Angaben beschriftet werden. Die Ausdrucke müssen 28 Tage mitgeführt werden und anschliessend dem Arbeitgeber abgegeben werden.
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Die Abfahrtskontrolle gehört zur Arbeitszeit. Wenn diese nicht auf der Fahrerkarte ersichtlich ist, muss ein anderes Kontrollmittel die Arbeitszeit dokumentieren.
Nein. Nur der Fähigkeitsausweis und der Führerschein müssen die gleiche Nummer haben.
Der Modus "Out of Scope" bedeutet, dass das Fahrzeug ausserhalb des Geltungsbereiches der Verordnung fährt. Dies ist z. B. möglich bei Fahrten ausserhalb von EU-Ländern und kann auch möglich sein bei Fahrten auf nicht öffentlichen Strassen. Dies ist aber möglicherweise interpretationswürdig und wird teilweise von Kanton zu Kanton oder Land zu Land anders bewertet. Wir empfehlen bei Unklarheiten die Kontaktaufnahme mit den lokalen Kontrollbehörden.
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Immer wenn etwas schiefgelaufen ist, muss möglichst zeitnah ein Ausdruck in UTC Zeit erstellt werden. Auf dem Ausdruck wird vermerkt, was nicht gut ist. (z.B. Pause nicht geschaltet).