Das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2020 das Mobilitätspaket 1 zum Strassentransport verabschiedet. Mit den damit einhergehenden Anpassungen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Berufschauffeusen und -chauffeure in der Chauffeurverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17.11.2021 gleichwertige Bestimmungen im nationalen Recht geschaffen. Dies im Hinblick auf die Integration des neuen EU-Rechts in das Landverkehrsabkommen. Damit können Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht sowie Vollzugsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Zudem sollen sie die Arbeitsbedingungen der Chauffeusen und Chauffeure verbessern.
Die Änderungen betreffen vor allem neue Möglichkeiten für den Bezug von Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr und das Abweichen von den Lenkzeiten in ausserordentlichen Situationen. www.astra.admin.ch
wöchentliches Maximum: 144 h (6x 24h)
wöchentliche Ruhezeit: 45 h
Ausgleich: reduzierte Zeit