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Tachograph-Umrüstung in der CH: Pflicht, Fristen und Konsequenzen

Geschrieben von Michele Manniello | Sep 2, 2024 8:00:00 AM

Im letzten Jahr wurde der Tacho GEN2 V2 eingeführt. Diese neue Generation von Tachographen bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich, darunter die erweiterte Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten, automatisierte Erkennung bei Grenzübertritt und eine erhöhte Manipulationssicherheit. Diese Einführung ist ein wesentlicher Bestandteil des Mobilitätspakets 1 der Europäischen Union. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat sie viele Bestimmungen des Mobilitätspakets übernommen, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu harmonisieren und internationale Standards zu gewährleisten.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen umfassenden Überblick über die Umrüstungspflicht für Tachographen in der Schweiz geben. Diese Umrüstung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Strassenverkehrs. Wir werden detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Tachographen-Umrüstung eingehen, darunter die geltenden Fristen, die betroffenen Personengruppen sowie die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

Mobilitätspaket Europa: Folgen für die Schweiz

Das Mobilitätspaket 1 der Europäischen Union, das in mehreren Phasen zwischen 2020 und 2026 eingeführt wird, hat weitreichende Auswirkungen auf den Transportsektor in ganz Europa. Die Schweiz, obwohl nicht Mitglied der EU, ist durch ihre geografische Lage und wirtschaftliche Verflechtung eng mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden. Aus diesem Grund hat die Schweiz viele Bestimmungen des Mobilitätspakets übernommen, um sicherzustellen, dass ihre Transportunternehmen auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben und die rechtlichen Standards einhalten können.

Lenk- und Ruhezeiten

Das Mobilitätspaket 1 zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern, den Wettbewerb im Transportsektor fairer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine der zentralen Bestimmungen ist die Einführung des intelligenten Tachographen (Tacho GEN2 V2), der eine präzisere Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten ermöglicht und Manipulationen erschwert. Die Schweiz hat diese Bestimmung übernommen, um den reibungslosen grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen und die Einhaltung internationaler Vorschriften zu gewährleisten.

Für Schweizer Transportunternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Fahrzeuge mit den neuesten Tachographen ausstatten müssen, um weiterhin in EU-Länder fahren zu dürfen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmässig grenzüberschreitende Transporte durchführen. Ohne die entsprechenden Geräte riskieren sie, in EU-Ländern hohe Strafen zu zahlen oder sogar ihre Transportgenehmigungen zu verlieren.

 

Entsende-Regelungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Mobilitätspakets ist die Regelung der Entsendung von Fahrern. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Fahrer, die in einem anderen Land tätig sind, die gleichen Arbeitsbedingungen wie die lokalen Fahrer haben. Auch hier hat die Schweiz ähnliche Bestimmungen eingeführt, um Diskriminierung und unfairen Wettbewerb zu vermeiden. Für Schweizer Unternehmen bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Fahrer die entsprechenden Nachweise mitführen und die Arbeitsbedingungen entsprechend angepasst sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Mobilitätspaket 1 erhebliche Anpassungen für den Schweizer Transportsektor mit sich bringt. Obwohl die Schweiz nicht direkt an die EU-Gesetzgebung gebunden ist, hat sie die wichtigsten Bestimmungen übernommen, um ihre Unternehmen wettbewerbsfähig und rechtskonform zu halten. Die Unternehmen müssen sich daher intensiv mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre Flotten und Mitarbeitenden den neuen Anforderungen entsprechen. Nur so können sie vermeiden, durch fehlende Umrüstungen oder Nichteinhaltung der Vorschriften ins Hintertreffen zu geraten und möglicherweise hohe Strafen oder betriebliche Einschränkungen zu riskieren.

 

Umrüstungspflicht

Die Schweiz hat, wie viele andere europäische Länder, klare Vorschriften zur Nutzung von Tachographen, die in der Chauffeurverordnung (ARV 1) und dem Obligatorischen Beschluss des Verkehrs (OBV) festgelegt sind. Tachographen sind Geräte, die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern aufzeichnen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Sicherheit im Strassenverkehr gewährleistet ist.

Wer ist betroffen?

Die Umrüstungspflicht betrifft alle Transportunternehmen und Fahrer, die grenzüberschreitend gewerblichen Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Strassen durchführen. Dazu gehören:

  • Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht
    von mehr als 3,5 Tonnen.
  • Busse, die mehr als neun Personen befördern können.
  • Fahrzeuge, die für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, unabhängig von ihrer Grösse oder ihrem Gewicht, wenn sie spezielle Transporte durchführen
    (z. B. Gefahrguttransporte).

 

Fristen

Die Fristen für die Umrüstung von Tachographen sind gesetzlich festgelegt und müssen strikt eingehalten werden. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren, um rechtzeitig die notwendigen Massnahmen ergreifen zu können. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Strassen (ASTRA) unter diesem Link.

 

Folgen bei Nichtbeachtung

In der Schweiz werden Verstösse gegen die Umrüstungspflicht von Tachographen streng geahndet.  Hier sind die wichtigsten Folgen zusammengefasst:

  • Bussgelder und Verfahren
    Wenn kein vorgeschriebener Tachograph eingebaut ist, erfolgt eine ordentliche Verzeigung. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug als nicht vorschriftsgemäss eingestuft wird und entsprechende Bussgelder verhängt werden. Der Mindestbetrag für ein Depositum beträgt in solchen Fällen CHF 500.–. Falls weitere Verstösse vorliegen, können diese Beträge erheblich ansteigen und es muss beim zuständigen Statthalteramt abgeklärt werden.

  • Verfahren bei fehlender Eingabe des Landes beim Grenzübertritt
    Nach OBV-Ziffer 102.4 wird ein Verstoss vermerkt, wenn das Land beim Grenzübertritt nicht korrekt eingegeben wird. Dies kann zu zusätzlichen Bussgeldern und einer möglichen Verschärfung der Strafen führen.

  • Ordentliche Verfahren
    Alle Übertretungen, die nicht in der OBV-Liste aufgeführt sind, werden im ordentlichen Verfahren erledigt. Dies bedeutet, dass es zu einer detaillierten Untersuchung und weiteren rechtlichen Schritten kommen kann, was zusätzlichen Aufwand und Kosten für die betroffenen Fahrer und Unternehmen bedeutet.


 

Kosten der Umrüstung

Die Kosten für die Umrüstung von Tachographen können je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Umrüstung variieren. Typischerweise müssen folgende Kosten berücksichtigt werden:

  • Anschaffungskosten: Die Kosten für den neuen digitalen Tachographen selbst. Diese können je nach Modell und Hersteller unterschiedlich sein.
  • Einbaukosten: Die Kosten für den fachgerechten Einbau des Tachographen in das Fahrzeug. Hierbei sollten nur zertifizierte Werkstätten beauftragt werden, um sicherzustellen, dass der Einbau den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Kalibrierung und Prüfung: Nach dem Einbau muss der Tachograph kalibriert und geprüft werden. Auch hierfür fallen entsprechende Kosten an.

Es ist ratsam, frühzeitig Angebote einzuholen und die Kosten im Unternehmensbudget zu berücksichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Um einen vollständigen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu erhalten, empfehle ich einen Blick in die aktuellen Gesetzestexte und Verordnungen:

  • ARV 1 (Chauffeurverordnung): Diese Verordnung regelt die Arbeits- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer und die Nutzung der Tachographen. Weitere Informationen finden Sie auf derASTRA-Website.

  • OBV (Obligatorischer Beschluss des Verkehrs): Diese Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zur Handhabung und Kontrolle der Tachographen. Den vollständigen Text finden Sie aufFedlex.

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG): Das SVG enthält die allgemeinen Bestimmungen zum Strassenverkehr in der Schweiz und stellt die rechtliche Basis für die Tachographenpflicht dar. Eine aktuelle Version des SVG ist ebenfalls auf Fedlex verfügbar.


 

Fazit

Die Umrüstung von Tachographen ist für Transportunternehmen und Berufskraftfahrer eine Pflicht, die ernst genommen werden muss. Die rechtzeitige und ordnungsgemässe Umrüstung trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern erhöht auch die Verkehrssicherheit und verhindert schwerwiegende Konsequenzen wie hohe Bussgelder und ordentliche Verzeigungen. Informieren Sie sich frühzeitig über die gesetzlichen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sind. Nutzen Sie die bereitgestellten Links und Ressourcen, um sich umfassend zu informieren und Ihre Pflichten zu erfüllen.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umrüstung Ihrer Tachographen steht Ihnen unsere Abteilung Fahrzeuggeräte jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen, damit Sie sicher und regelkonform unterwegs sind.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich beraten!